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Offener Brief der FDP-Jüchen an die NVV


Jüchen, 21. Januar 2010

Sehr geehrter Herr Kirchhartz,
sehr geehrter Herr Dr. Hellekes,

als Vertreter der FDP Jüchen haben wir die Informationsveranstaltung zur geplanten Biogasanlage der NVV AG zwischen Wanlo und Hochneukirch am 19. Januar in Hochneukirch besucht und mit großem Interesse verfolgt.

Wir wenden uns heute in einem Offenen Brief an Sie, um Ihnen einige Standpunkte und unsere Kritik zu der geplanten Anlage zu übersenden.

Die Anlage in der geplanten und vorgestellten Form stößt auf erhebliche Widerstände in der Jüchener Bevölkerung. Gerade die unmittelbar betroffenen Anwohner im Ortsteil Hochneukirch haben große Bedenken gegen die Errichtung.

Wir als FDP Fraktion teilen diese Bedenken und möchten Ihnen die aus unserer Sicht wesentlichen Argumente erläutern.

Eingangs möchten wir betonen, dass wir uns nicht gegen die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen engagieren, sondern lediglich daran appellieren, dies mit Bedacht und einer möglichst geringen negativen Auswirkung für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu tun.

Die Errichtung der Biogasanlage ist an einem Standort geplant, der sich in den vergangenen Jahren strukturell deutlich verändert hat. Durch die Umlegung der Verkehrsführung des Zubringerverkehrs zu und von den umliegenden Autobahnen A 46 und A 61 hat das Verkehrsaufkommen auf der Wanloer Straße (K19) in Hochneukirch und in deren Verlängerung bis zur Anschlussstelle Wanlo der A 61 in erheblichem Maße zugenommen. Die Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Straße leiden bereits heute hierunter und werden dies in einem noch deutlicheren Maße tun, wenn zusätzlicher Verkehr wegen der errichteten Anlage fließt. Hierbei ist die objektiv messbare Anzahl der Fahrzeuge nur ein Teilaspekt. Ein sehr viel stärkeres Gewicht wird die subjektiv empfundene Belastung haben, wenn die Zahl der mittelgroßen bis großen Transportfahrzeuge und Sattelzüge auf dieser Straße wegen der Anlage signifikant ansteigt.

Die durch den von Ihnen beauftragten Verkehrsplaner vorgelegten Daten entbehren aus unserer Sicht daher an entscheidenden Stellen ihrer Grundlage. Zum Einen sind diese mit Stand des Jahres 2005 als veraltet anzusehen, da zum Zeitpunkt der Messung diese Route nicht die Hauptroute für den Zubringerverkehr zu und von den Autobahnen A 46 und A 61 gewesen ist. Dies ist jedoch heute der Fall. Zum Zweiten geht das Gutachten von Annahmen aus, die als theoretisch bezeichnet werden müssen, da z.B. zum jetzigen Zeitpunkt keine Übersicht der Verteilung der späteren Verkehrsströme (Quellverkehr) vorliegt. Zwischen dem vorgestellten „Worst-Case-Szenario“ und einem angenommenen Idealfall liegen somit Unterschiede, die für das subjektive Empfinden der betroffenen Bürger sowie für die objektiv messbaren Daten erheblich sind. Somit werden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in unseren Augen über die tatsächlich zu erwartende Belastung im Unklaren gelassen.

Neben den genannten gibt es weitere Kritikpunkte, die in unseren Augen in Ihrer Beurteilung nicht genügend Berücksichtigung gefunden haben:

Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Jüchen, insbesondere im Ortsteil Hochneukirch, haben auf der Informationsveranstaltung Alternativvorschläge unterbreitet. Hier sind insbesondere die Anregungen zu alternativen Standorten und Routenführungen für den Anlieferverkehr zu nennen. In unseren Augen darf bei Ihrer Beurteilung dieser Alternativvorschläge der Kostenaspekt nicht die alleinige Beurteilungsgrundlage darstellen. Aus diesem Grund fordern wir Sie dringend auf, alternative Standorte ernsthaft in Erwägung zu ziehen und die Planung der Biogasanlage so lange zurück zu stellen, bis eine für die betroffenen Bürger akzeptierbare Lösung vorliegt.

Sollte ein alternativer Standort aus technischen Gründen nachweislich nicht realisierbar sein, so verweisen wir nachdrücklich auf die Möglichkeit, eine Verkehrsentlastung durch den Ausbau der Grubenrandstraße bis zur Wanloer Straße/K19 zu ermöglichen. Hiermit würde eine nachhaltige Verbesserung für die Anwohner erreicht werden.

Statt aus rein wirtschaftlich Gesichtspunkten eine möglichst frühe Errichtung - und damit eine frühe staatliche Förderung – anzustreben, fordern wir von Ihnen eine Unternehmenspolitik mit Augenmaß, die sich an den Bedürfnissen von Mensch und Umwelt ebenso orientiert, wie an den wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens. Diese Bitte richten wir an Sie im Namen der Bürgerinnen und Bürger, die in den letzten 30 Jahren durch die Tagebaue Garzweiler I und II, durch die Errichtung einer Kompostieranlage und durch Windkraftanlagen sowie durch die mit diesen Projekten verbundenen Verkehrsbelastungen bereits an vielen Stellen erheblich an Lebensqualität eingebüßt haben. Bitte bedenken Sie zudem, dass die RWE AG an diesen Projekten mittelbar und unmittelbar beteiligt war und ist – ebenso, wie sie es als 50%-iger Anteilseigner an Ihrem Unternehmen auch heute wieder ist.

Wir gehen davon aus, dass einem Unternehmen, welches für sich in Anspruch nimmt „der Herzschlag der Region“ zu sein, die Region auch am Herzen liegt, und sehen einer wohlwollenden Prüfung unserer Bitte daher erwartungsfroh entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Anraths
Stv. Vorsitzender

Das Antwortschreiben der NVV AG vom 10.02.2010 im PDF-Format finden Sie hier.

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