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Offener Brief der
FDP-Jüchen an die NVV |
Jüchen, 21. Januar 2010
Sehr geehrter Herr Kirchhartz,
sehr geehrter Herr Dr. Hellekes,
als Vertreter der FDP Jüchen haben
wir die Informationsveranstaltung zur geplanten Biogasanlage der NVV AG zwischen
Wanlo und Hochneukirch am 19. Januar in Hochneukirch besucht und mit großem
Interesse verfolgt.
Wir wenden uns heute in einem
Offenen Brief an Sie, um Ihnen einige Standpunkte und unsere Kritik zu der
geplanten Anlage zu übersenden.
Die Anlage in der geplanten und
vorgestellten Form stößt auf erhebliche Widerstände in der Jüchener Bevölkerung.
Gerade die unmittelbar betroffenen Anwohner im Ortsteil Hochneukirch haben große
Bedenken gegen die Errichtung.
Wir als FDP Fraktion teilen diese
Bedenken und möchten Ihnen die aus unserer Sicht wesentlichen Argumente
erläutern.
Eingangs möchten wir betonen, dass
wir uns nicht gegen die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen
engagieren, sondern lediglich daran appellieren, dies mit Bedacht und einer
möglichst geringen negativen Auswirkung für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort
zu tun.
Die Errichtung der Biogasanlage
ist an einem Standort geplant, der sich in den vergangenen Jahren strukturell
deutlich verändert hat. Durch die Umlegung der Verkehrsführung des
Zubringerverkehrs zu und von den umliegenden Autobahnen A 46 und A 61 hat das
Verkehrsaufkommen auf der Wanloer Straße (K19) in Hochneukirch und in deren
Verlängerung bis zur Anschlussstelle Wanlo der A 61 in erheblichem Maße
zugenommen. Die Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Straße leiden bereits
heute hierunter und werden dies in einem noch deutlicheren Maße tun, wenn
zusätzlicher Verkehr wegen der errichteten Anlage fließt. Hierbei ist die
objektiv messbare Anzahl der Fahrzeuge nur ein Teilaspekt. Ein sehr viel
stärkeres Gewicht wird die subjektiv empfundene Belastung haben, wenn die Zahl
der mittelgroßen bis großen Transportfahrzeuge und Sattelzüge auf dieser Straße
wegen der Anlage signifikant ansteigt.
Die durch den von Ihnen
beauftragten Verkehrsplaner vorgelegten Daten entbehren aus unserer Sicht daher
an entscheidenden Stellen ihrer Grundlage. Zum Einen sind diese mit Stand des
Jahres 2005 als veraltet anzusehen, da zum Zeitpunkt der Messung diese Route
nicht die Hauptroute für den Zubringerverkehr zu und von den Autobahnen A 46 und
A 61 gewesen ist. Dies ist jedoch heute der Fall. Zum Zweiten geht das Gutachten
von Annahmen aus, die als theoretisch bezeichnet werden müssen, da z.B. zum
jetzigen Zeitpunkt keine Übersicht der Verteilung der späteren Verkehrsströme
(Quellverkehr) vorliegt. Zwischen dem vorgestellten „Worst-Case-Szenario“ und
einem angenommenen Idealfall liegen somit Unterschiede, die für das subjektive
Empfinden der betroffenen Bürger sowie für die objektiv messbaren Daten
erheblich sind. Somit werden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in unseren
Augen über die tatsächlich zu erwartende Belastung im Unklaren gelassen.
Neben den genannten gibt es
weitere Kritikpunkte, die in unseren Augen in Ihrer Beurteilung nicht genügend
Berücksichtigung gefunden haben:
Die Bürgerinnen und Bürger der
Gemeinde Jüchen, insbesondere im Ortsteil Hochneukirch, haben auf der
Informationsveranstaltung Alternativvorschläge unterbreitet. Hier sind
insbesondere die Anregungen zu alternativen Standorten und Routenführungen für
den Anlieferverkehr zu nennen. In unseren Augen darf bei Ihrer Beurteilung
dieser Alternativvorschläge der Kostenaspekt nicht die alleinige
Beurteilungsgrundlage darstellen. Aus diesem Grund fordern wir Sie dringend auf,
alternative Standorte ernsthaft in Erwägung zu ziehen und die Planung der
Biogasanlage so lange zurück zu stellen, bis eine für die betroffenen Bürger
akzeptierbare Lösung vorliegt.
Sollte ein alternativer Standort
aus technischen Gründen nachweislich nicht realisierbar sein, so verweisen wir
nachdrücklich auf die Möglichkeit, eine Verkehrsentlastung durch den Ausbau der
Grubenrandstraße bis zur Wanloer Straße/K19 zu ermöglichen. Hiermit würde eine
nachhaltige Verbesserung für die Anwohner erreicht werden.
Statt aus rein wirtschaftlich
Gesichtspunkten eine möglichst frühe Errichtung - und damit eine frühe
staatliche Förderung – anzustreben, fordern wir von Ihnen eine
Unternehmenspolitik mit Augenmaß, die sich an den Bedürfnissen von Mensch und
Umwelt ebenso orientiert, wie an den wirtschaftlichen Interessen eines
Unternehmens. Diese Bitte richten wir an Sie im Namen der Bürgerinnen und
Bürger, die in den letzten 30 Jahren durch die Tagebaue Garzweiler I und II,
durch die Errichtung einer Kompostieranlage und durch Windkraftanlagen sowie
durch die mit diesen Projekten verbundenen Verkehrsbelastungen bereits an vielen
Stellen erheblich an Lebensqualität eingebüßt haben. Bitte bedenken Sie zudem,
dass die RWE AG an diesen Projekten mittelbar und unmittelbar beteiligt war und
ist – ebenso, wie sie es als 50%-iger Anteilseigner an Ihrem Unternehmen auch
heute wieder ist.
Wir gehen davon aus, dass einem
Unternehmen, welches für sich in Anspruch nimmt „der Herzschlag der Region“ zu
sein, die Region auch am Herzen liegt, und sehen einer wohlwollenden Prüfung
unserer Bitte daher erwartungsfroh entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Anraths
Stv. Vorsitzender

Das Antwortschreiben der NVV AG vom 10.02.2010 im
PDF-Format finden Sie hier.
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